Kosten

 

Welche Kosten kommen auf Sie zu?
Das lässt sich nicht pauschal sagen und kann von Fall zu Fall verschieden sein. Wir berechnen die Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dabei gibt es Betragsrahmen- oder Festgebühren (z.B. Sozial-, Strafrecht) sowie Gebühren, die sich nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit (z.B. Verwaltungs-, Zivil-, Arbeitsrecht) berechnen. Im Einzelfall kann auch eine Honorarvereinbarung getroffen werden.

 

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, hängt die Kostenübernahme von dem jeweiligen Versicherungsschutz ab. Selbstverständlich kümmern wir uns auch um die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung wegen der Erteilung einer Deckungszusage.

 

Was ist Beratungshilfe?
Jeder, der sich aus finanziellen Mitteln, abhängig von der Höhe seines Einkommens, keine anwaltliche Beratung leisten kann, hat einen Anspruch auf Beratungshilfe. Damit kann er sich auf Kosten der Landeskasse von einem Rechtsanwalt außergerichtlich beraten lassen. Um Beratungshilfe zu erhalten, muss der Rechtssuchende bei dem Amtsgericht seines Wohnorts einen Antrag auf Beratungshilfe stellen. Mit dem Beratungshilfeschein hat er dann lediglich eine Selbstbeteiligung in Höhe von 15 € zu tragen.

 

Was ist Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe?
Jeder, der aus finanziellen und persönlichen Gründen nicht in der Lage ist, die Kosten eines Prozesses zu tragen, hat einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe, sofern die beabsichtigte Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat. Bei der Stellung des Antrages sind wir Ihnen gern behilflich.